SpezialtürenNotausgangstür nach EN 179 (SIA 343.501) mit Schlosstyp 7 Notausgangstüren nach EN 179 sind zulässig in Gebäuden, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Benutzer die Funktionen der Notausgangstüren kennen. Es handelt sich damit um gering frequentierte, normale Notausgangstüren. Die eingesetzten Verschlüsse müssen gewährleisten, dass sich die Notausgangstüren in Gefahrensituationen selbst in verriegeltem Zustand mit einem Handgriff innerhalb einer Sekunde öffnen lassen, wobei die aufzuwendende Kraft 70 Nm nicht überschreiten darf. Die Entscheidung, ob im Einzelfall Notausgangstüren zulässig sind, obliegt dem Architekten/Planer in Abstimmung mit den zuständigen Baubehörden. |
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Paniktür nach EN 1125 (SIA 343.502) mit Schlosstyp 8
Paniktüren nach EN 1125 sind dort einzusetzen, wo mit hohem Publikumsverkehr zu rechnen ist und aus Unkenntnis der räumlichen Gegebenheiten Paniksituationen entstehen könnten (Versammlungsräume, Kinos, Schulen, Krankenhäuser usw.). Die Freigabe der Fluchttür muss automatisch durch Druckausübung auf eine horizontale Griff- oder Druckstange erfolgen. Die hierzu erforderlichen Bedienungkräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen die Griffstange in Sekundenschnelle betätigen können. Die Entscheidung, ob im Einzelfall Paniktüren erforderlich sind oder nicht, obliegt dem Architekten/Planer in Abstimmung mit den zuständigen Baubehörden. |
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